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Gericht?

(Bild: privat)
(Bild: privat)

Direkt nach dem Tod folgt das Gericht

 

Im Jahre 1336 bekräftigte Papst Benedikt XII. das Lehramt der katholischen Kirche, dass das Gericht direkt nach dem Tod folgt. Er legte dies in der Bulle "Benedictus Deus" dogmatisch fest.

 

Das persönliche Gericht wird vom Katechismus als ein auf Christus bezogenes Gericht beschrieben.

 

Interessant das Zitat hierzu von Papst Benedikt XVI.:

 

"Das Begegnen mit IHM ist der entscheidende Akt des Gerichts. Vor seinem Anblick schmilzt alle Unwahrheit. Die Begegnung mit IHM ist es, die uns umbrennt und freibrennt zum Eigentlichen unserer selbst. Unsere Lebensbauten können sich dabei als leeres Stroh, als bloße Großtuerei erweisen und zusammenfallen."

(vgl. Das universale Gericht | Die Tagespost (die-tagespost.de ; Die Tagespost 16.02.2023, S.16)

Und hierzu passt vorzüglich das Bibelzitat aus dem Römerbrief (Röm 12, 12), was da lautet:

 

„Seid fröhlich in der Hoffnung, geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet“.

„GAUDENTES PATIENTES INSTANTES“

 (File:Coat of arms of Dominik Schwaderlapp.svg - Wikimedia Commons 23.04.2023)

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Kommentare: 2
  • #1

    Kritiker (Sonntag, 23 April 2023 20:59)

    Der Kommentar passt nicht ins Kirchenjahr. Wir befinden uns im Osterkreis und freuen uns über die Auferstehung. Der Tod und das Gericht sind überwunden. Jeder Tag ist ein neuer Tag. Gott sei Dank:-)

  • #2

    Kommentatorin (Sonntag, 23 April 2023 21:03)

    Genau richtig. ER ist wahrhaft auferstanden! Halleluja:-), deshalb gilt:

    „Seid fröhlich in der Hoffnung, geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet“.